1. Schriftliche Anmeldungen für Veranstaltungen der BALANCEHundeausbildung GmbH sind verbindlich. Schriftlichen Anmeldungen gleichgestellt sind Anmeldungen auf elektronischem Weg. Liegt eine verbindliche Anmeldung zu einer Privatlektion vor und kann der bzw. die Angemeldete an der Veranstaltung nicht teilnehmen, muß eine Absage so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls kann der volle Betrag in Rechnung gestellt werden.
2. Sofern nicht anders vermerkt, ist der Anmeldeschluß jeweils 3 Wochen vor Kursbeginn. Die Veranstalterin behält sich bei ungenügender Teilnehmerzahl vor, den Kurs bis spätestens eine Woche nach Anmeldeschluß abzusagen, wobei bereits bezahlte Kursbeiträge zurückerstattet werden.
3. Bei Kursen hat die Abmeldung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen, oder es muß ein(e) Ersatzteilnehmer(in) gestellt werden. Andernfalls kann die volle Kursgebühr verrechnet werden. Die Zahlung erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung vor dem Kursbeginn.
4. Änderungen im Kursprogramm sind ausdrücklich vorbehalten. Die Ausschreibungen von Veranstaltungen im Internet oder mittels schriftlicher Unterlagen bilden kein Angebot (Offerte) im rechtlichen Sinne.
5. Der Abschluß einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die BALANCEHundeausbildung GmbH übernimmt keine Haftung, inbesondere nicht für persönliche Gegenstände der KursteilnehmerInnen. Wird Trainingsmaterial durch unsorgsamen Umgang beschädigt, können Reparatur- bzw. Ersatzkosten in Rechnung gestellt werden.
6. Es wird empfohlen, die Hunde regelmässig zu impfen. Bei möglicherweise ansteckender Krankheit eines Hundes (wie beispielsweise Durchfall, Erbrechen oder Husten) ist vor dem Besuch einer unserer Veranstaltungen Kontakt mit dem BALANCE-Team aufzunehmen.
7. Es ist ein großes Anliegen der BALANCEHundeausbildung GmbH, daß sich HundehalterInnen und ihre Umwelt mit gegenseitigem Respekt begegnen und Rücksicht aufeinander nehmen. Die Teilnehmenden verpflichten sich in diesem Sinne auf die AnwohnerInnen Rücksicht zu nehmen und sorgsam mit dem Gelände umzugehen, was u.a. die Kotaufnahmepflicht beinhaltet,.
8. Alle TeilnehmerInnen verpflichten sich, die beim Trainingsplatz ausgehängten Platzregeln zu beachten.
9. Gerichtsstand ist Winterthur.
